Der Entlastungsbetrag ist eine wenig bekannte, aber sehr wertvolle Leistung der Pflegekasse: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, für Hilfen im Alltag. Das sind 1.572 € pro Jahr, die viele Familien ungenutzt lassen, weil sie nicht wissen, wofür der Betrag verwendet werden darf.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung nach §45b SGB XI. Sie sollen damit Angehörige entlasten und die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen verbessern.

Der Betrag wird nicht direkt aufs Konto gezahlt, sondern als Erstattung. Sie zahlen den Anbieter erst aus der eigenen Tasche, dann erstattet Ihnen die Pflegekasse den Betrag (oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab).

Wofür dürfen Sie ihn nutzen?

  • Putzdienste (von anerkannten Anbietern)
  • Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Einkauf, Café-Besuch)
  • Demenz-Betreuung (zertifizierte Betreuungsdienste)
  • Tagespflege oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege (Kombination möglich)
  • Verhinderungspflege (Aufstockung möglich)
  • Wohngruppen-Begleitung

Wichtig: Nicht erlaubt sind Leistungen direkt von Angehörigen (außer in Pflege-WGs) und Privatpersonen ohne Anerkennung.

Welche Anbieter sind anerkannt?

Anerkannt sind nur Anbieter, die nach Landesrecht zertifiziert sind. In NRW betrifft das vor allem ambulante Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste und einige Vereine. Eine Liste finden Sie bei der Pflegekasse oder bei uns.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Drei Wege:

  1. Direktabrechnung: der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie unterschreiben nur die Leistungsnachweise. Empfohlene Variante.
  2. Kostenerstattung: Sie zahlen die Rechnung selbst und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Erstattung in 2-4 Wochen.
  3. Vorauszahlung: nicht möglich. Pflegekasse zahlt nur gegen Beleg.

Nicht genutztes Geld übertragen

Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht voll nutzen, können Sie das Restguthaben bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Beispiel: Wenn Sie 2026 den Betrag nicht nutzen, können Sie ihn noch bis 30. Juni 2027 in Anspruch nehmen.

Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag konsequent. Nicht genutztes Geld geht verloren. Selbst wenn Sie nur eine Putzhilfe einmal im Monat nehmen (ca. 60 €), sparen Sie 720 € im Jahr.