Ein Pflegegrad gibt an, wie stark eine Person im Alltag Unterstützung braucht. Er ist die Grundlage für Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und viele weitere Leistungen der Pflegekasse. Über 5 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad. Doch viele wissen nicht, wie er beantragt wird oder dass ihnen oft mehrere Tausend Euro pro Jahr entgehen, weil der Pflegegrad zu niedrig festgestellt wird.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist eine gesetzliche Einstufung nach dem SGB XI, die seit 2017 die alten "Pflegestufen" ersetzt hat. Es gibt fünf Pflegegrade, von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).
Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MDK) festgestellt. Der Gutachter besucht Sie zu Hause und beurteilt nach 6 Modulen, wie selbstständig Sie sind.
Voraussetzungen für einen Pflegegrad
- Sie sind gesetzlich pflegeversichert (alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch pflegeversichert)
- In den letzten 10 Jahren haben Sie mindestens 2 Jahre lang Beiträge gezahlt
- Es liegt ein Hilfebedarf vor, der voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert
Es ist kein bestimmtes Alter erforderlich. Auch Kinder und junge Menschen können einen Pflegegrad bekommen.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Der MDK bewertet 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung:
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Aufstehen, Gehen, Treppensteigen | 10 % |
| 2. Kognition und Kommunikation | Orientierung, Gedächtnis, Verstehen | 7,5 % |
| 3. Verhalten und Psyche | Aggressionen, nächtliche Unruhe | 7,5 % |
| 4. Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Toilette | 40 % |
| 5. Krankheitsbewältigung | Medikamente, Arztbesuche, Therapie | 20 % |
| 6. Alltag und soziale Kontakte | Tagesstruktur, Hobbys, Kontakte | 15 % |
Aus den Punkten ergibt sich eine Gesamtbewertung, die zum Pflegegrad führt:
- 12,5 bis 27 Punkte → Pflegegrad 1
- 27 bis 47,5 Punkte → Pflegegrad 2
- 47,5 bis 70 Punkte → Pflegegrad 3
- 70 bis 90 Punkte → Pflegegrad 4
- 90 bis 100 Punkte → Pflegegrad 5
Die 5 Pflegegrade im Detail
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 € | 0 € | 131 € |
| 2 | 332 € | 761 € | 131 € |
| 3 | 573 € | 1.432 € | 131 € |
| 4 | 765 € | 1.778 € | 131 € |
| 5 | 947 € | 2.200 € | 131 € |
Zusätzlich gibt es weitere Leistungen wie Verhinderungspflege (bis 3.654 € jährlich), Kurzzeitpflege (bis 1.854 € jährlich), Pflegehilfsmittel (42 € monatlich) und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € pro Maßnahme).
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
- Antrag stellen: formlos schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse. Sie bekommen ein Formular zugeschickt.
- Formular ausfüllen: ehrlich und vollständig. Auch "Kleinigkeiten" zählen.
- MDK-Termin abwarten: meist innerhalb von 4-6 Wochen nach Antragstellung.
- MDK-Besuch vorbereiten: das ist die wichtigste Stunde des ganzen Verfahrens.
- Bescheid erhalten: 25 Tage nach MDK-Besuch.
- Bei zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen.
Der MDK-Besuch: das macht den Unterschied
Der MDK-Gutachter besucht Sie für etwa 60 Minuten zu Hause. In dieser Stunde entscheidet sich, wieviel Geld Sie pro Monat bekommen. Wer unvorbereitet in den Termin geht, bekommt oft einen zu niedrigen Pflegegrad.
Die häufigsten Fehler: zu höflich antworten ("Ach, das schaffe ich noch"), die Tagesform überschätzen, ohne Pflegetagebuch begutachtet werden, alleine im Termin sein.
Wir, Mein Pflegesupport, bereiten Sie persönlich auf den MDK-Termin vor. Wir kennen die Fragen, die Bewertungslogik und worauf der MDK schaut. Hier mehr erfahren →
Die häufigsten Fehler beim Pflegegrad-Antrag
- Zu spät beantragen: Pflegegeld wird ab Antragsstellung gezahlt, nicht ab Bescheid. Verloren = verloren.
- Tagesform überschätzen: am MDK-Tag will man "stark wirken". Falsch. Beschreiben Sie ehrlich die schlechten Tage.
- Kein Pflegetagebuch: über 14 Tage notieren, was alles an Hilfe nötig ist. Mit Uhrzeit.
- Allein zum Termin: ein Angehöriger oder professioneller Berater sollte dabei sein.
- Bescheid akzeptieren: bei zu niedrigem Pflegegrad sofort Widerspruch einlegen. Erfolgsquote 70 %.



