Das Pflegegeld 2026 liegt bei 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Wichtig vorab, weil im Netz viel Verwirrung herrscht: Diese Beträge gelten unverändert seit dem 1.1.2025 und bleiben das ganze Jahr 2026 gleich. Es gibt 2026 keine weitere Erhöhung.
Pflegegeld 2026 Tabelle nach Pflegegrad
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es ist Ihr Geld zur freien Verfügung. Sie können damit zum Beispiel die Person entlohnen, die Sie pflegt. Hier die Werte im Überblick, gestellt neben die Pflegesachleistungen zum direkten Vergleich.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Rechtliche Grundlage ist Paragraf 37 SGB XI für das Pflegegeld und Paragraf 36 SGB XI für die Sachleistungen. Die Beträge sind durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG, festgelegt und durch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
Steigt das Pflegegeld 2026? Die ehrliche Antwort
Nein. Das Pflegegeld steigt 2026 nicht. Viele Suchanfragen drehen sich um eine Erhöhung im Jahr 2026, doch die letzte Anhebung liegt bereits hinter uns. Zum 1.1.2025 wurde das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht. Pflegegrad 2 stieg dabei von 332 auf 347 Euro, Pflegegrad 5 von 947 auf 990 Euro.
Das bedeutet konkret: Wer 2026 dasselbe Pflegegeld erhält wie im Dezember 2025, bekommt alles richtig ausgezahlt. Es fehlt nichts. Manche Ratgeber und Werbeanzeigen erwecken den Eindruck, zum Jahreswechsel 2026 käme eine große Reform mit mehr Geld. Das stimmt so nicht. Die Verbesserungen aus dem PUEG sind in drei Stufen am 1.1.2024, am 1.1.2025 und am 1.7.2025 in Kraft getreten. 2026 ist ein Jahr der Kontinuität. Mehr dazu lesen Sie in unserem Überblick zur Pflegereform 2026.
Wann kommt die nächste Pflegegeld-Erhöhung?
Die nächste reguläre Anpassung ist gesetzlich für den 1.1.2028 vorgesehen. Danach soll das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch angepasst werden. Diese sogenannte Dynamisierung orientiert sich an der Kerninflation. Bis dahin bleiben die heutigen Beträge stabil, sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt.
Kurz gesagt: Die Erhöhung, nach der viele Menschen 2026 suchen, ist bereits am 1.1.2025 passiert. Der nächste Schritt folgt voraussichtlich 2028.
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber andere Leistungen
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Pflegegrad 1. Hier gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Das überrascht viele Familien, die gerade erst einen Bescheid erhalten haben.
Trotzdem stehen Ihnen bei Pflegegrad 1 echte Leistungen zu. Dazu gehören:
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für Betreuung und Hilfe im Alltag.
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa einen barrierefreien Umbau.
- Eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI.
Wer also einen Pflegegrad 1 hat und auf Pflegegeld wartet, wartet vergeblich. Stattdessen lohnt es sich, den Entlastungsbetrag konsequent zu nutzen.
Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination: der Unterschied
Bei der häuslichen Pflege haben Sie ab Pflegegrad 2 die Wahl zwischen drei Wegen. Diese Entscheidung ist wichtig, weil sie über Ihr Budget und Ihre Versorgung bestimmt.
Pflegegeld
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Personen sichergestellt wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie entscheiden frei, was damit geschieht. Der Nachteil: Die Beträge sind niedriger als bei der Sachleistung.
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung nutzen Sie, wenn ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Dienst ab. Die Beträge sind deutlich höher, weil professionelle Pflege teurer ist. Bei Pflegegrad 3 stehen so 1.497 Euro für den Pflegedienst zur Verfügung, statt 599 Euro Pflegegeld.
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung verbindet beides. Sie lassen einen Teil durch einen Pflegedienst erledigen und erhalten für den Rest ein anteiliges Pflegegeld. Das ist der Alltag vieler Familien, in denen Angehörige pflegen, aber zusätzlich Unterstützung brauchen.
So funktioniert die Kombinationsleistung in der Praxis
Das Prinzip ist einfacher, als es klingt. Sie nutzen einen prozentualen Anteil der Sachleistung über einen Pflegedienst. Den Rest bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Ein Beispiel macht es deutlich.
Angenommen, Sie haben Pflegegrad 3. Der Pflegedienst beansprucht 60 Prozent Ihrer Sachleistung. Dann bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes übrig. Bei einem Pflegegeld von 599 Euro erhalten Sie also 40 Prozent davon, das sind rund 240 Euro zusätzlich auf Ihr Konto, neben der Leistung des Pflegedienstes.
- Sie melden der Pflegekasse, dass Sie die Kombinationsleistung wünschen.
- Der Pflegedienst rechnet seinen Anteil direkt mit der Kasse ab.
- Den prozentual verbleibenden Rest erhalten Sie als Pflegegeld.
An die Aufteilung sind Sie für sechs Monate gebunden. Danach können Sie neu entscheiden, wenn sich Ihre Situation verändert hat.
Auszahlung und Voraussetzungen für Pflegegeld
Damit Pflegegeld fließt, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Sie brauchen mindestens Pflegegrad 2. Die Pflege muss zu Hause stattfinden, also nicht im Pflegeheim. Und die häusliche Versorgung muss sichergestellt sein.
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht nötig. Allerdings müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Dieser dient der Qualitätssicherung und findet bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich statt. Versäumen Sie diese Beratung, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Welcher der drei Wege für Sie der beste ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer viel familiäre Unterstützung hat, fährt mit dem Pflegegeld gut. Wer auf einen Pflegedienst angewiesen ist, profitiert von den höheren Sachleistungen. Und wer beides braucht, wählt die Kombination.
Genau an dieser Stelle setzt eine gute Beratung an. Mein Pflegesupport begleitet Familien in ganz NRW dabei, die passende Leistung zu wählen, den Antrag richtig zu stellen und kein Geld zu verschenken. Die Erstberatung ist kostenlos und auf Wunsch mehrsprachig. Melden Sie sich gern, wenn Sie wissen möchten, welcher Weg in Ihrer Familie am meisten herausholt.

