Eine DiPA ist eine digitale Pflegeanwendung, also eine App oder ein webbasiertes Programm, das pflegebeduerftige Menschen und ihre Angehoerigen im Alltag unterstuetzt. Die Pflegekasse uebernimmt dafuer bis zu 50 Euro im Monat nach Paragraf 40a und 40b SGB XI. Wichtig vorab und ehrlich gesagt: An dieser Hoechstgrenze hat sich zum 1. Januar 2026 nichts geaendert. Wer im Netz von 70 Euro liest, sollte vorsichtig sein. Die zustaendige Behoerde BfArM bestaetigt aktuell nur die 50 Euro.

Was ist eine DiPA?

DiPA steht fuer Digitale Pflegeanwendung. Gemeint sind digitale Helfer, die auf Smartphone, Tablet oder Computer laufen und einen echten pflegerischen Nutzen haben. Das kann eine App zur Sturzprophylaxe sein, ein Gedaechtnistraining bei beginnender Demenz, eine Anwendung zur Erinnerung an Medikamente oder ein Programm, das pflegende Angehoerige bei der Organisation des Alltags unterstuetzt.

Der entscheidende Punkt: Eine DiPA ist kein beliebiges Wellness-Programm aus dem App-Store. Sie muss vom Bundesinstitut fuer Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprueft und in ein offizielles Verzeichnis aufgenommen worden sein. Nur dann zahlt die Pflegekasse.

Die Grundlage steht im SGB XI. Seit 2021 gibt es den gesetzlichen Anspruch, die ersten Anwendungen sind allerdings erst nach und nach in das Verzeichnis gekommen. Das Feld ist also noch jung.

DiPA Zuschuss 2026: Hoehe und Grenzen

Die Pflegekasse uebernimmt fuer eine DiPA und die damit verbundenen ergaenzenden Unterstuetzungsleistungen zusammen bis zu 50 Euro im Monat. Diese Grenze gilt 2026 unveraendert weiter. Es gibt keinen neuen Hoechstbetrag, auch wenn manche Webseiten etwas anderes behaupten.

LeistungHoehe 2026Rechtsgrundlage
DiPA inkl. ergaenzende Unterstuetzungbis 50 Euro / MonatParagraf 40b SGB XI
Voraussetzunganerkannter Pflegegrad 1 bis 5Paragraf 40a SGB XI
zustaendige PruefstelleBfArM-VerzeichnisParagraf 40a SGB XI
Vorsicht bei Werbeversprechen: Im Internet kursieren Betraege von 53 oder sogar 70 Euro. Diese Zahlen sind durch die offizielle Quelle, das BfArM, nicht bestaetigt. Verlassen Sie sich auf die 50 Euro und fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Pflegekasse nach.

Die 50 Euro sind ein Hoechstbetrag, keine pauschale Auszahlung. Kostet die App weniger, wird auch nur der tatsaechliche Preis uebernommen. Kostet sie mehr, zahlen Sie die Differenz selbst.

Wer hat Anspruch auf den DiPA Zuschuss?

Anspruch hat, wer einen anerkannten Pflegegrad hat. Und hier liegt ein angenehmer Unterschied zu vielen anderen Leistungen: Die DiPA gibt es schon ab Pflegegrad 1.

Das ist bemerkenswert, weil Menschen mit Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch klassische Sachleistungen erhalten. Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro, auf Pflegehilfsmittel, auf Wohnraumanpassung, auf Beratung und eben auf digitale Pflegeanwendungen. Gerade fuer diese Gruppe kann die DiPA ein sinnvoller Baustein sein.

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5.
  • Die gewuenschte Anwendung steht im DiPA-Verzeichnis des BfArM.
  • Die Anwendung ist fuer Ihre haeusliche Versorgung geeignet.

Ein bestimmtes Alter spielt keine Rolle. Auch junge Pflegebeduerftige koennen eine DiPA nutzen, sofern sie technisch in der Lage sind, die App selbst oder mit Unterstuetzung zu bedienen.

Welche Apps sind zugelassen?

Zugelassen sind ausschliesslich Anwendungen aus dem offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM. Dieses Verzeichnis ist oeffentlich einsehbar und wird laufend aktualisiert. Eine App, die dort nicht gelistet ist, wird von der Pflegekasse nicht erstattet, egal wie gut sie klingt.

Bevor Sie also eine App kaufen oder ein Abo abschliessen, gilt eine einfache Regel: Erst pruefen, ob die Anwendung im Verzeichnis steht. Dann beantragen. Niemals umgekehrt.

Das Verzeichnis ist noch ueberschaubar, weil das Pruefverfahren streng ist. Eine Anwendung muss einen pflegerischen Nutzen nachweisen, Datenschutz und Datensicherheit erfuellen und technisch stabil funktionieren. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Es lohnt sich, regelmaessig nachzuschauen, da neue Anwendungen hinzukommen.

DiPA beantragen: Schritt fuer Schritt

Der Weg zur DiPA ist unkomplizierter, als viele denken. Es braucht keinen MDK-Termin und keine neue Begutachtung, wenn der Pflegegrad bereits feststeht.

  1. Pflegegrad pruefen: Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. Ist noch keiner vorhanden, sollte zuerst der Pflegegrad beantragt werden.
  2. Anwendung im BfArM-Verzeichnis finden: Suchen Sie eine DiPA aus, die zu Ihrer Situation passt und tatsaechlich gelistet ist.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Formlos schriftlich oder ueber das Formular der Kasse. Geben Sie die gewuenschte Anwendung an.
  4. Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prueft und erteilt einen Freischaltcode oder uebernimmt die Kosten direkt.
  5. Anwendung nutzen: Nach der Freischaltung steht die App zur Verfuegung. Die Kosten werden bis zur Grenze von 50 Euro im Monat getragen.

Bewahren Sie alle Unterlagen und Rechnungen auf. Bei manchen Kassen laeuft die Erstattung im Nachhinein, bei anderen direkt ueber den Anbieter. Fragen Sie konkret nach, welcher Weg fuer Ihre Kasse gilt.

Unterschied DiPA und Pflegehilfsmittel

Das verwechseln viele, und der Unterschied ist wichtig fuers Geld. Beide Leistungen gibt es nebeneinander, sie schliessen sich nicht aus.

DiPAPflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wasdigitale App oder SoftwareVerbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen
Hoehebis 50 Euro / Monatbis 42 Euro / Monat
RechtsgrundlageParagraf 40a und 40b SGB XIParagraf 40 Abs. 2 SGB XI
ab Pflegegrad11

Kurz gesagt: Pflegehilfsmittel sind die zum Verbrauch bestimmten Produkte, die in der haeuslichen Pflege anfallen. Die DiPA ist die digitale Anwendung. Beide Toepfe sind getrennt. Sie koennen also gleichzeitig Pflegehilfsmittel beziehen und eine DiPA nutzen, ohne dass sich die Betraege gegenseitig schmaelern.

Fuer wen ist eine DiPA sinnvoll?

Eine DiPA lohnt sich vor allem dann, wenn eine passende Anwendung im Verzeichnis steht und die pflegebeduerftige Person oder ein Angehoeriger mit Smartphone oder Tablet umgehen kann. Besonders interessant ist das Angebot fuer Menschen mit Pflegegrad 1, die sonst kaum finanzielle Leistungen erhalten.

Ehrlich bleibt aber: Eine App ersetzt keinen Menschen. Wer rund um die Uhr Hilfe braucht, dem hilft eine digitale Anwendung nur begrenzt. Sie ist ein Baustein, kein Ersatz fuer echte Betreuung. Sehen Sie die DiPA als sinnvolle Ergaenzung, nicht als Loesung fuer alles.

Haeufige Irrtuemer rund um die DiPA

  • Jede Pflege-App wird bezahlt: Falsch. Nur Anwendungen aus dem BfArM-Verzeichnis werden erstattet.
  • Es gibt 70 Euro: Nicht bestaetigt. Die offizielle Grenze liegt bei 50 Euro im Monat.
  • DiPA gibt es erst ab Pflegegrad 2: Falsch. Der Anspruch beginnt schon bei Pflegegrad 1.
  • DiPA wird auf den Entlastungsbetrag angerechnet: Nein. Es ist eine eigenstaendige Leistung nach Paragraf 40a SGB XI.
  • 2026 gibt es eine grosse DiPA-Reform: Nein. Die wesentlichen Regeln des PUEG sind bereits 2024 und 2025 in Kraft getreten. 2026 bleibt bei der DiPA alles unveraendert. Mehr dazu in unserem Ueberblick zur Pflegereform 2026.

Die Welt der Pflegeleistungen ist unuebersichtlich, und gerade bei neuen Themen wie der DiPA fehlen vielen Familien verlaessliche Informationen. Genau hier setzen wir an. Mein Pflegesupport beraet Sie kostenlos und mehrsprachig in ganz NRW. Wir pruefen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen, vom Pflegegrad ueber den Entlastungsbetrag bis zur passenden digitalen Anwendung. Melden Sie sich, wir nehmen uns Zeit fuer Ihre Situation.